Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB für Hotelaufnahme im Hotel KRÜGER (2019)

I. Geltungsbereich

1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern des Hotels KRÜGER zur Beherbergung sowie für alle in diesem Zusammenhang erbrachten weiteren Leistungen von KRÜGER für den Kunden (Hotelaufnahmevertrag).

2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Räumlichkeiten, die Nutzung der überlassenen Hotelzimmer zu anderen als Beherbergungszwecken, öffentliche Einladungen oder sonstige Werbemaßnahmen zu Vorstellungsgesprächen, Verkaufs- und ähnlichen Veranstaltungen und die Nutzung von Hotelflächen außerhalb der angemieteten Räume für die vorgenannten Veranstaltungen bedürfen der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung von KRÜGER und können von der Zahlung einer zusätzlichen Vergütung abhängig gemacht werden. § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB findet keine Anwendung, sofern der Kunde nicht Verbraucher ist.

3. Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich vereinbart wurde.

II. Vertragsabschluss; Hinweispflicht

1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch KRÜGER zustande. KRÜGER steht es frei, die Zimmerbuchung in Textform zu bestätigen.

2. Der Kunde ist verpflichtet, KRÜGER unaufgefordert spätestens bei Vertragsabschluss darauf hinzuweisen, sofern die Inanspruchnahme der Hotelleistung geeignet ist, den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen von KRÜGER in der Öffentlichkeit zu gefährden.

III. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung

1. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise von KRÜGER zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden direkt oder über KRÜGER beauftragte Leistungen Dritter, deren Vergütung von KRÜGER verauslagt wird.

2. Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern und lokalen Abgaben. Nicht enthalten sind lokale Abgaben, die nach dem jeweiligen Kommunalrecht vom Gast geschuldet sind, wie zum Beispiel Kurtaxe. Bei Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertragsschluss werden die Preise entsprechend angepasst. Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt dieses nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate überschreitet.

3. KRÜGER kann seine Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Zimmer und/oder für die sonstigen Leistungen des Hotels angemessen erhöht.

4. Wurde Zahlung auf Rechnung vereinbart, so hat die Zahlung – vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung – binnen zehn Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zu erfolgen.

5. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt hat der Kunde Mahnkosten in Höhe von 5 € an KRÜGER zu erstatten. Der Nachweis, dass keine oder nur wesentlich geringere Kosten entstanden seien, steht dem Kunden frei. Bei Kunden, die keine Verbraucher sind, kann KRÜGER stattdessen auch den Anspruch aus § 288 Abs. 5 BGB geltend machen.

6. KRÜGER ist berechtigt, bei Vertragsabschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie, zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden.

7. In begründeten Fällen, zum Beispiel Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung des Vertragsumfangs, ist KRÜGER berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn des Aufenthalts eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Nr. 6 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.

8. KRÜGER ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Nr. 6 zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß vorstehender Nummern 6 und/oder 7 geleistet wurde.

9. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung von KRÜGER aufrechnen oder verrechnen.

IV. Rücktritt des Kunden / Nichtinanspruchnahme der Leistungen von KRÜGER

1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit KRÜGER geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder wenn KRÜGER der Vertragsaufhebung ausdrücklich zustimmt. Die Vereinbarung eines Rücktrittsrechts sowie die etwaige Zustimmung zu einer Vertragsaufhebung sollen jeweils in Textform erfolgen.

2. Wurde ein Termin für die kostenfreie Ausübung des Rücktrittsrechts vereinbart, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche von KRÜGER auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er es nicht bis zum vereinbarten Termin gegenüber KRÜGER in Textform ausübt.

3. Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzliches Rücktrittsrecht, und stimmt KRÜGER einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält KRÜGER den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung. KRÜGER hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen. Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, kann KRÜGER die vertraglich vereinbarte Vergütung verlangen und den Abzug für ersparte Aufwendungen pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, 90?s vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung mit oder ohne Frühstück sowie für Pauschalarrangements mit Fremdleistungen, 70% für Halbpensions- und 60% für Vollpensionsarrangements zu zahlen. Ihm steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.

V. Rücktritt von KRÜGER, nicht genehmigte Veranstaltungen

1. Sofern vertraglich vereinbart wurde, dass der Kunde bis zu einem bestimmten Termin kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist KRÜGER bis zu diesem Zeitpunkt seinerseits berechtigt, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage von KRÜGER mit angemessener Fristsetzung auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet. Dies gilt entsprechend bei Einräumung einer Option, wenn andere Anfragen vorliegen und der Kunde auf Rückfrage von KRÜGER mit angemessener Fristsetzung nicht zur festen Buchung bereit ist.

2. Ferner ist KRÜGER berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, insbesondere falls

• höhere Gewalt oder andere von KRÜGER nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;

• Hotelleistungen unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen vertragswesentlicher Tatsachen gebucht wurden. Vertragswesentlich können die Identität des Kunden, seine Zahlungsfähigkeit oder der Zweck seines Aufenthaltes sein;

• KRÜGER begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen von KRÜGER in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich von KRÜGER zuzurechnen ist;

• der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist,

• ein Verstoß gegen Klausel I Nr. 2 vorliegt;

• eine vereinbarte oder gemäß obiger Klausel III Nrn. 6 und/oder 7 verlangte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer von KRÜGER gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet wurde.

3. Nicht genehmigte Vorstellungsgespräche, Verkaufs- und ähnliche Veranstaltungen kann KRÜGER unterbinden bzw. abbrechen.

4. Der berechtigte Rücktritt von KRÜGER oder die Unterbindung einer nicht genehmigten Veranstaltung gemäß obiger Nr. 3 begründet keinen Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

5. Sollte bei einem Rücktritt nach obiger Nr. 2 ein Schadensersatzanspruch von KRÜGER gegen den Kunden bestehen, so kann KRÜGER den Anspruch pauschalieren. Klausel IV Nr. 3 Sätze 2 bis 5 gelten in diesem Fall entsprechend.

VI. Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe

1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, sofern das nicht ausdrücklich vereinbart wurde.

2. Vorbehaltlich der ausdrücklichen Vereinbarung einer früheren Bereitstellungszeit stehen gebuchte Zimmer dem Kunden ab 14 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart oder das betreffende Zimmer vorausbezahlt wurde, hat KRÜGER das Recht, gebuchte Zimmer nach 20 Uhr anderweitig zu vergeben, ohne dass der Kunde hieraus einen Anspruch gegen KRÜGER herleiten kann. Eine Verpflichtung zur anderweitigen Vergabe besteht nicht.

3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer Maritim spätestens um 10 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Die Nutzung über diesen Zeitpunkt hinaus gegen ein zeitabhängiges Entgelt kann – vorbehaltlich Verfügbarkeit – mit KRÜGER vereinbart werden.

4. Sollte der Kunde das Zimmer über 10 Uhr hinaus nutzen, ohne zuvor eine ausdrückliche Vereinbarung mit KRÜGER dazu getroffen zu haben, kann KRÜGER aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 20 Uhr 50?s vollen Listenpreises in Rechnung stellen (mindestens aber das Entgelt gemäß vorstehender Nr. 3), ab 20 Uhr mindestens 90%. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei nachzuweisen, dass KRÜGER kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.

VII. Haftung von KRÜGER

1. KRÜGER haftet für von ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet KRÜGER für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von KRÜGER beruhen, und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten von KRÜGER beruhen. Vertragstypische Pflichten sind solche Pflichten, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Erfüllung der Kunde vertraut und vertrauen darf. Einer Pflichtverletzung von KRÜGER steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind, soweit in dieser Klausel VII nicht anderweitig geregelt, ausgeschlossen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen von KRÜGER auftreten, wird KRÜGER bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Im Übrigen ist der Kunde verpflichtet, KRÜGER rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen.

2. Für eingebrachte Sachen haftet KRÜGER dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen.

3. Zurückgebliebene Sachen des Kunden werden nur auf Anfrage, Risiko und Kosten des Kunden nachgesandt. KRÜGER bewahrt die Sachen drei Monate auf; danach werden sie, sofern ein erkennbarer Wert besteht, dem lokalen Fundbüro übergeben. Ist das Fundbüro zur Übernahme nicht bereit, werden die Sachen weitere neun Monate aufbewahrt und dann entweder verwertet oder vernichtet. Für die Haftung von KRÜGER gelten vorstehende Nr. 1 Sätze 1 bis 5 entsprechend.

4. Wird dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf einem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Eine Überwachungspflicht von KRÜGER besteht nicht. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet KRÜGER nur nach Maßgabe vorstehender Nr. 1 Sätze 1 bis 5. Etwaige Schäden sind KRÜGER unverzüglich anzuzeigen.

5. Weckaufträge werden von KRÜGER mit größter Sorgfalt ausgeführt. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. KRÜGER übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung (bei Warensendungen jedoch nur nach vorheriger Absprache) und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Für die Haftung von KRÜGER gelten vorstehende Nummer 1 Sätze 1 bis 5 entsprechend.

VIII. Schlussbestimmungen

1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.

2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist im kaufmännischen Verkehr der Standort des Hotels.

3. Im kaufmännischen Verkehr ist – auch für Scheckstreitigkeiten – ausschließlicher Gerichtsstand Bad Salzuflen. KRÜGER kann den Kunden nach seiner Wahl aber auch am Sitz des Kunden verklagen. Das Gleiche gilt jeweils, sofern der Kunde die Voraussetzung des § 38 Abs. 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat.

4. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.

5. KRÜGER nimmt nicht an Streitbeilegungsverfahren vor Verbraucherschlichtungsstellen teil.

6. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Stand Januar 2019

 

AGB für Veranstaltungen im Restaurant KRÜGER(2019)

I. Geltungsbereich

1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Konferenz-, Veranstaltungsräumen und anderen Räumlichkeiten von KRÜGER zur Durchführung von Veranstaltungen aller Art sowie für alle damit zusammenhängenden weiteren Leistungen und Lieferungen von KRÜGER.

2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Räume, Flächen oder Vitrinen sowie öffentliche Einladungen oder sonstige Werbemaßnahmen zu Vorstellungsgesprächen, Verkaufs- oder ähnlichen Veranstaltungen bedürfen der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung von KRÜGER, wobei § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.

3. Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich vereinbart wurde.

II. Vertragsabschluss; -partner, Haftung, Verjährung

1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch KRÜGER zustande.

2. Der Kunde ist verpflichtet, KRÜGER unaufgefordert spätestens bei Vertragsabschluss darüber aufzuklären, sofern die Veranstaltung aufgrund ihres politischen, religiösen oder sonstigen Charakters geeignet ist, den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen von KRÜGER in der Öffentlichkeit zu gefährden.

3. KRÜGER haftet für von ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet KRÜGER für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von KRÜGER beruhen, und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten von KRÜGER beruhen. Vertragstypische Pflichten sind solche Pflichten, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Erfüllung der Kunde vertraut und vertrauen darf. Einer Pflichtverletzung von KRÜGER steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind, soweit in dieser Ziffer II oder in Ziffer IX nicht anderweitig geregelt, ausgeschlossen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen von KRÜGER auftreten, wird KRÜGER bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Im Übrigen ist der Kunde verpflichtet, KRÜGER rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen.

4. Nachrichten, Post und Warensendungen für den Kunden werden mit Sorgfalt behandelt. KRÜGER übernimmt die Zustellung, die Aufbewahrung (bei Warensendungen allerdings nur nach vorheriger Abstimmung) und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Für die Haftung von KRÜGER gelten vorstehende Nummer 3 Sätze 1 bis 4 entsprechend.

III. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung

1. Der Kunde ist verpflichtet, die für die bestellten und weitere in Anspruch genommene Leistungen vereinbarten bzw. üblichen Preise von KRÜGER zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden direkt oder über KRÜGER veranlasste Leistungen Dritter, deren Vergütung von KRÜGER verauslagt wird, sowie für Forderungen von Urheberrechteverwertungsgesellschaften.

2. Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Ändert sich diese nach Vertragsschluss, so werden die Preise entsprechend angepasst. Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt dieses nur, wenn zwischen Vertragsschluss und Leistungserbringung mehr als vier Monate liegen.

3. Ist ein Mindestumsatz vereinbart worden und wird dieser nicht erreicht, kann KRÜGER 60?s Differenzbetrages als entgangenen Gewinn verlangen, sofern nicht der Kunde einen niedrigeren oder KRÜGER einen höheren Schaden nachweist.

4. Wurde Zahlung auf Rechnung vereinbart, so hat die Zahlung – vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung – binnen zehn Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zu erfolgen.

5. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt hat der Kunde Mahnkosten in Höhe von € 5 an KRÜGER zu erstatten. Der Nachweis, dass keine oder nur wesentlich geringere Kosten entstanden seien, steht dem Kunden frei. Bei Kunden, die keine Verbraucher sind, kann KRÜGER stattdessen auch den Anspruch aus § 288 Abs. 5 BGB geltend machen.

6. KRÜGER ist berechtigt, bei Vertragsabschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie, zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden.

7. In begründeten Fällen, zum Beispiel Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung des Vertragsumfangs, ist KRÜGER berechtigt, auch nach Vertragsschluss eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Nr. 6 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.

8. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung von KRÜGER aufrechnen oder verrechnen.

IV. Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung)

1. Ein kostenfreier Rücktritt des Kunden von dem mit KRÜGER geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein solches Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein gesetzliches Recht dazu besteht oder wenn KRÜGER einem kostenfreien Rücktritt ausdrücklich zustimmt. Die Vereinbarung eines Rücktrittsrechtes sowie die etwaige Zustimmung zu einer Vertragsaufhebung sollen in Textform erfolgen. Wurde ein Termin für die kostenfreie Ausübung des Rücktrittsrechtes vereinbart, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche von KRÜGER auszulösen. Das Recht zum kostenfreien Rücktritt erlischt, wenn der Kunde es nicht bis zum vereinbarten Termin gegenüber KRÜGER in Textform ausübt.

2. Ist ein Recht zum kostenfreien Rücktritt nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzliches Recht zum kostenfreien Rücktritt und stimmt KRÜGER einer kostenfreien Vertragsaufhebung nicht zu, sind die vereinbarte Raummiete aus dem Vertrag sowie bei Dritten veranlasste Leistungen auch dann zu zahlen, wenn die vertraglichen Leistungen nicht in Anspruch genommen werden. Einnahmen aus einer etwaigen anderweitigen Vermietung des Raumes / der Räume hat KRÜGER anzurechnen.

3. Tritt der Kunde erst zwischen der 8. und der 4. Woche vor dem Veranstaltungstermin zurück, ist KRÜGER berechtigt, zusätzlich 35?s entgangenen Verzehrumsatzes in Rechnung zu stellen, bei jedem späteren Rücktritt 70?s Verzehrumsatzes.

4. Die Berechnung des Verzehrumsatzes erfolgt nach der Formel: Menüpreis der Veranstaltung zuzüglich Getränke x Teilnehmerzahl. War für das Menü noch kein Preis vereinbart, wird das preiswerteste 3-Gang-Menü des jeweils gültigen Veranstaltungsangebots zugrunde gelegt. Getränke werden mit einem Drittel des Menüpreises berechnet.

5. Wurde eine Tagungspauschale je Teilnehmer vereinbart, so ist KRÜGER berechtigt, bei einem Rücktritt zwischen der 8. und 4. Woche vor dem Veranstaltungstermin 60%, bei einem späteren Rücktritt 85?r Tagungspauschale x vereinbarter Teilnehmerzahl in Rechnung zu stellen.

6. War die Raummiete im Vertrag nicht separat vereinbart, sondern anteilig in der Tagungspauschale enthalten, kann KRÜGER auch schon bei einem Rücktritt bis acht Wochen vor dem Veranstaltungstermin den auf die Raummiete entfallenden Anteil x vereinbarter Teilnehmerzahl in Rechnung stellen. Das gilt entsprechend bei Komplettpauschalen unter Einschluss des Beherbergungsentgeltes für den diesbezüglichen Anteil, abzüglich einer Pauschale von 10% für ersparte Aufwendungen. Vorstehende Nr. 2 Satz 2 zur Anrechnung anderweitiger Einnahmen gilt jeweils entsprechend.

7. Der Abzug ersparter Aufwendungen ist durch Nummern 3 bis 6 berücksichtigt. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist. KRÜGER steht der Nachweis eines höheren Schadens frei.

V. Rücktritt von KRÜGER

1. Sofern vertraglich vereinbart wurde, dass der Kunde bis zu einem bestimmten Termin kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist KRÜGER bis zu diesem Zeitpunkt seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Veranstaltungsräumen vorliegen und der Kunde auf Rückfrage von KRÜGER mit angemessener Fristsetzung auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
Dies gilt entsprechend bei Einräumung einer Option, wenn andere Anfragen vorliegen und der Kunde auf Rückfrage von KRÜGER mit angemessener Fristsetzung nicht zur festen Buchung bereit ist.

2. Ferner ist KRÜGER berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten, beispielsweise falls

• höhere Gewalt oder andere von KRÜGER nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;

• Veranstaltungen unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen vertragswesentlicher Tatsachen gebucht werden; vertragswesentlich können die Identität des Kunden, seine Zahlungsfähigkeit oder der Zweck der Veranstaltung sein;

• KRÜGER begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen von KRÜGER in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich von KRÜGER zuzurechnen ist;

• der Zweck bzw. der Anlass der Veranstaltung gesetzeswidrig ist.

• ein Verstoß gegen Ziffer I Nr. 2 vorliegt;

• eine vereinbarte oder gemäß obiger Ziffer III Nummern 6 und/oder 7 verlangte Vorauszahlung auch nach Ablauf einer von
KRÜGER gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet wurde.

3. Der berechtigte Rücktritt von KRÜGER begründet keinen Anspruch des Kunden auf Schadensersatz. Sollte bei einem Rücktritt nach vorstehender Nr. 2 ein Schadensersatzanspruch von KRÜGER gegen den Kunden bestehen, so kann KRÜGER den Anspruch pauschalieren. Ziffer IV Nummern 2 bis 7 gelten in diesem Fall entsprechend.

VI. Änderungen der Teilnehmerzahl und der Veranstaltungszeit

1. Eine Erhöhung der Teilnehmerzahl um mehr als 5% muss KRÜGER spätestens fünf Werktage vor Veranstaltungsbeginn mitgeteilt werden; sie bedarf der Zustimmung von KRÜGER, die in Textform erfolgen soll. Der Abrechnung wird die tatsächliche Teilnehmerzahl zugrunde gelegt, mindestens aber 95?r vereinbarten höheren Teilnehmerzahl. Ist die tatsächliche Teilnehmerzahl niedriger, hat der Kunde das Recht, den vereinbarten Preis um die von ihm nachzuweisenden, aufgrund der geringeren Teilnehmerzahl zusätzlich ersparten Aufwendungen zu mindern.

2. Eine Reduzierung der Teilnehmerzahl um mehr als 5% soll KRÜGER frühzeitig, spätestens jedoch fünf Werktage vor Veranstaltungsbeginn mitgeteilt werden. Der Abrechnung wird die tatsächliche Teilnehmerzahl zugrunde gelegt, mindestens jedoch 95?r ursprünglich vereinbarten Teilnehmerzahl. Vorstehende Nummer 1 Satz 3 gilt entsprechend. Im Fall einer Abweichung nach oben wird die tatsächliche Teilnehmerzahl berechnet.

3. Bei Reduzierung der Teilnehmerzahl um mehr als 10% ist KRÜGER berechtigt, die bestätigten Räume – unter Berücksichtigung der gegebenenfalls geringeren Raummiete – zu tauschen, es sei denn, dass dies dem Kunden unzumutbar ist.

4. Verschieben sich die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten der Veranstaltung und stimmt KRÜGER diesen Abweichungen zu, so kann KRÜGER die zusätzliche Leistungsbereitschaft angemessen in Rechnung stellen, es sei denn, KRÜGER trifft ein Verschulden.

VII. Mitbringen von Speisen und Getränken

1. Der Kunde darf Speisen und Getränke zu Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen. Ausnahmen bedürfen einer Vereinbarung mit KRÜGER, die in Textform erfolgen soll. KRÜGER kann die Zustimmung von der Berechnung eines Beitrags zur Deckung der Gemeinkosten abhängig machen.

VIII. Technische Einrichtungen und Anschlüsse; behördliche Erlaubnisse

1. Soweit KRÜGER für den Kunden auf dessen Veranlassung technische und sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt KRÜGER im Namen, in Vollmacht und auf Rechnung des Kunden. Der Kunde haftet für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe. Er stellt KRÜGER von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtungen frei.

2. Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Kunden unter Nutzung des Stromnetzes von KRÜGER bedarf der ausdrücklichen Zustimmung von KRÜGER; diese kann von der kostenpflichtigen Beistellung eines Hoteltechnikers abhängig gemacht werden. Durch die Verwendung dieser Geräte auftretende Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen von KRÜGER gehen zu Lasten des Kunden, soweit KRÜGER diese nicht zu vertreten hat. Die durch die Verwendung entstehenden Stromkosten darf KRÜGER pauschal erfassen und berechnen.

3. Der Kunde ist mit Zustimmung von KRÜGER berechtigt, eigene Telefon-, Telefax- und Datenübertragungseinrichtungen zu benutzen. Dafür kann KRÜGER eine Anschlussgebühr und/oder eine Ausfallvergütung für die Nichtnutzung seiner Anlagen verlangen.

4. Störungen an von KRÜGER zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen werden nach Möglichkeit sofort beseitigt. Zahlungen dürfen nicht zurückbehalten oder gemindert werden, soweit KRÜGER diese Störungen nicht zu vertreten hat.

5. Für die Veranstaltung notwendige behördliche Erlaubnisse hat sich der Kunde rechtzeitig auf eigene Kosten zu verschaffen. Ihm obliegt die Einhaltung öffentlich-rechtlicher Auflagen und sonstiger Vorschriften.

IX. Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Sachen

1. Mitgeführte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Kunden in den Veranstaltungsräumen bzw. im Hotel. KRÜGER übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, auch nicht für Vermögensschäden, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz von KRÜGER. Zudem sind alle Fälle, in denen die Verwahrung aufgrund der Umstände des Einzelfalls eine vertragstypische Pflicht darstellt, von dieser Haftungsfreizeichnung ausgeschlossen. Abgesehen von den in Satz 3 genannten Fällen bedarf ein Verwahrungsvertrag ausdrücklicher Vereinbarung. Im Übrigen gilt Ziffer II Nr. 3 entsprechend.

2. Mitgebrachtes Dekorationsmaterial und sonstige von den Kunden eingebrachte Gegenstände haben den brandschutztechnischen Anforderungen und sonstigen behördlichen Vorschriften zu entsprechen. KRÜGER ist berechtigt, dafür einen behördlichen Nachweis zu verlangen. Erfolgt ein solcher Nachweis nicht, so ist KRÜGER berechtigt, bereits eingebrachtes Material auf Kosten des Kunden zu entfernen. Wegen möglicher Beschädigungen sind die Aufstellung und Anbringung von Gegenständen vorher mit KRÜGER abzustimmen.

3. Mitgebrachte Ausstellungs- oder sonstige Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Unterlässt der Kunde dies, darf KRÜGER die Entfernung und Lagerung zu Lasten des Kunden vornehmen. Verbleiben die Gegenstände im Veranstaltungsraum, kann KRÜGER für die Dauer der Vorenthaltung des Raumes eine angemessene Nutzungsentschädigung berechnen.

X. Haftung des Kunden für Schäden

1. Sofern der Kunde Unternehmer ist, haftet er für alle Schäden an Gebäude oder Inventar, die durch Veranstaltungsteilnehmer bzw. -besucher, Mitarbeiter, sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst verursacht werden. Dies gilt entsprechend, wenn der Kunde eine juristische Person des öffentlichen Rechts, Partei oder Gewerkschaft ist.

2. KRÜGER kann vom Kunden die Stellung angemessener Sicherheiten (zum Beispiel Versicherungen, Kautionen, Bürgschaften) verlangen.

XI. Schlussbestimmungen

1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags oder dieser Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.

2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist im kaufmännischen Verkehr der Standort des Hotel-Restaurant KRÜGER:

3. Im kaufmännischen Verkehr – auch bei Scheckstreitigkeiten – ist Bad Salzuflen ausschließlicher Gerichtsstand; KRÜGER kann den Kunden nach seiner Wahl aber auch am Sitz des Kunden verklagen. Das Gleiche gilt, sofern der Kunde die Voraussetzung des § 38 Abs. 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat.

4. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.

5. KRÜGER nimmt nicht an Streitbeilegungsverfahren vor Verbraucherschlichtungsstellen teil.

6. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Stand Januar 2019

<!-- [if gte mso 9]><xml> </xml><![endif]--><!-- [if gte mso 9]><xml> Normal 0 21 false false false DE X-NONE X-NONE </xml><![endif]--><!-- [if gte mso 9]><xml> </xml><![endif]--><!-- [if gte mso 10]> <style> /* Style Definitions */ table.MsoNormalTable {mso-style-name:"Normale Tabelle"; mso-tstyle-rowband-size:0; mso-tstyle-colband-size:0; mso-style-noshow:yes; mso-style-priority:99; mso-style-parent:""; mso-padding-alt:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt; mso-para-margin-top:0cm; mso-para-margin-right:0cm; mso-para-margin-bottom:8.0pt; mso-para-margin-left:0cm; line-height:107%; mso-pagination:widow-orphan; font-size:11.0pt; font-family:"Calibri",sans-serif; mso-ascii-font-family:Calibri; mso-ascii-theme-font:minor-latin; mso-hansi-font-family:Calibri; mso-hansi-theme-font:minor-latin; mso-bidi-font-family:"Times New Roman"; mso-bidi-theme-font:minor-bidi; mso-fareast-language:EN-US;} </style> <![endif]-->

<!-- [if gte mso 9]><xml> Normal 0 21 false false false DE X-NONE X-NONE </xml><![endif]--><!-- [if gte mso 9]><xml> </xml><![endif]--><!-- [if gte mso 10]> <style> /* Style Definitions */ table.MsoNormalTable {mso-style-name:"Normale Tabelle"; mso-tstyle-rowband-size:0; mso-tstyle-colband-size:0; mso-style-noshow:yes; mso-style-priority:99; mso-style-parent:""; mso-padding-alt:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt; mso-para-margin:0cm; mso-para-margin-bottom:.0001pt; mso-pagination:none; text-autospace:ideograph-other; font-size:12.0pt; font-family:"Times New Roman",serif; mso-bidi-font-family:Arial; mso-font-kerning:1.5pt; mso-fareast-language:ZH-CN; mso-bidi-language:HI;} </style> <![endif]-->

Verwendung von Cookies: Mit Cookies versuchen wir, Ihren Besuch auf unserer Website angenehmer zu gestalten. Weitere Informationen zu Cookies und deren Deaktivierung erhalten Sie hier.